RS OGH 1996/7/3 13Os55/96, 11Os91/97

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Veröffentlicht am 03.07.1996
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Norm

FinStrG §35
Verordnung (EWG) Nr 2913/92 des Rates 392R2913 Zollkodex der EU §202 Abs1
Verordnung (EWG) Nr 2913/92 des Rates 392R2913 Zollkodex der EU §212

Rechtssatz

Gemäß Art 202 Abs 1 ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld unter anderem dann, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. In Abweichung von dieser generellen Norm wird in Art 212 ZK das Entstehen dieser Schuld aber ausdrücklich verneint, wenn diese Einfuhr (ua) Suchtstoffe betrifft, die nicht in den Wirtschaftskreislauf eingehen, der im Hinblick auf deren Verwendung zu medizinischen und wissenschaftlichen Zwecken einer strengen Kontrolle durch die zuständigen Behörden unterliegt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102339

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.01.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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