RS OGH 1996/7/4 6Ob666/95

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Veröffentlicht am 04.07.1996
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Norm

ABGB §692

Rechtssatz

Ist einem pflichtteilsberechtigten Erben ein Legat ausgesetzt oder ist ein sonstiger Legatar pflichtteilsberechtigt, so wird der Legatsanspruch bis zur Höhe der Pflichtteilsdeckung unter die Pflichtteilsansprüche gereiht, geht also den sonstigen Vermächtnissen vor, eine darüber hinausgehende Zuwendung unterliegt der Kürzung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105266

Dokumentnummer

JJR_19960704_OGH0002_0060OB00666_9500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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