Norm
ABGB §692Rechtssatz
Ist einem pflichtteilsberechtigten Erben ein Legat ausgesetzt oder ist ein sonstiger Legatar pflichtteilsberechtigt, so wird der Legatsanspruch bis zur Höhe der Pflichtteilsdeckung unter die Pflichtteilsansprüche gereiht, geht also den sonstigen Vermächtnissen vor, eine darüber hinausgehende Zuwendung unterliegt der Kürzung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105266Dokumentnummer
JJR_19960704_OGH0002_0060OB00666_9500000_002