RS OLG Wien 1996/07/08 16R134/96

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Veröffentlicht am 08.07.1996
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Rechtssatz

Eine Klage, die auf eine Bürgschaft für rückständige Sozialversicherungsbeiträge gestützt ist, unterliegt der Honorierung nach TP 3 RATG.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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