Norm
StPO §281 Abs1 Z4 ARechtssatz
Ein Beweisantrag, "daß der Angeklagte keinerlei Tatbeitrag geleistet hat", zielt nicht auf die Klärung einer Tatfrage ab, sondern auf die Beantwortung von Rechtsfragen und betrifft damit die Beweisaufnahme keine beweisbedürftige rechtserhebliche Tatsache.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102089Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
30.06.2015