Norm
WEG 1975 §24aRechtssatz
§ 24 a WEG dient nicht dazu, einem schlichten Miteigentümer im Falle der Ausnutzung der Anmerkung gemäß § 24 a WEG bei Umwandlung seines schlichten Miteigentums in Wohnungseigentum die Möglichkeit zu geben, sich bücherlicher Lasten, die er selbst begründet hat, zu entledigen.Paragraph 24, a WEG dient nicht dazu, einem schlichten Miteigentümer im Falle der Ausnutzung der Anmerkung gemäß Paragraph 24, a WEG bei Umwandlung seines schlichten Miteigentums in Wohnungseigentum die Möglichkeit zu geben, sich bücherlicher Lasten, die er selbst begründet hat, zu entledigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103280Dokumentnummer
JJR_19960709_OGH0002_0050OB00150_9500000_001