RS OGH 2026/3/12 1Ob521/96; 5Ob374/97d; 5Ob11/98y; 1Ob144/98b; 1Ob165/99t; 5Ob282/99b; 10Ob285/00k;

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Veröffentlicht am 26.07.1996
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Rechtssatz

Bei der Einräumung von Wohnungseigentum handelt es sich um eine Sonderform der Naturalteilung. Es steht der Begründung von Wohnungseigentum nicht entgegen, dass ein bereits verbüchertes Wohnrecht zu übernehmen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106352

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2026
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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