RS OGH 1996/7/26 1Ob2019/96k, 6Ob251/99a

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Veröffentlicht am 26.07.1996
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Norm

ABGB §1175 A1

Rechtssatz

Wie der einzelne Teilhaber einer Gemeinschaft ist auch der einzelne Teilhaber einer bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft befugt, ohne Zustimmung der übrigen Teilhaber gegen Dritte die Negatorienklage zu erheben oder possessorische Rechtsmittel zu ergreifen; die Klage darf nur nicht auf Veränderung oder Feststellung des gemeinsamen Rechts gerichtet sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105596

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.11.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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