Norm
ABGB §1101 ERechtssatz
Der dritte Eigentümer einer beim Mieter pfandweise beschriebenen Sache kann nicht nur die Klage nach § 37 EO, sondern auch jene auf Herausgabe der Sache oder des Surrogates erheben.Der dritte Eigentümer einer beim Mieter pfandweise beschriebenen Sache kann nicht nur die Klage nach Paragraph 37, EO, sondern auch jene auf Herausgabe der Sache oder des Surrogates erheben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105609Dokumentnummer
JJR_19960726_OGH0002_0010OB02120_96P0000_001