Norm
ABGB §812 ARechtssatz
Eine Anhörung des erbserklärten Erben als materiell Beteiligten zum Absonderungsantrag eines Noterben ist nicht nur "zweckmäßig", sondern schon unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs und eines fairen Verfahrens im Sinne des Art 6 MRK geboten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105647Dokumentnummer
JJR_19960726_OGH0002_0010OB02222_96P0000_002