RS OGH 1996/7/26 1Ob2222/96p

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Veröffentlicht am 26.07.1996
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Norm

ABGB §812 A

Rechtssatz

Eine Anhörung des erbserklärten Erben als materiell Beteiligten zum Absonderungsantrag eines Noterben ist nicht nur "zweckmäßig", sondern schon unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs und eines fairen Verfahrens im Sinne des Art 6 MRK geboten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105647

Dokumentnummer

JJR_19960726_OGH0002_0010OB02222_96P0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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