RS OGH 2004/12/15 1Ob521/96, 2Ob53/97a, 6Ob233/04i

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Veröffentlicht am 26.07.1996
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Rechtssatz

Ob das Wohnrecht ein Teilungshindernis darstellen kann und ob es nur der Zivilteilung oder auch der Begründung von Wohnungseigentum entgegensteht, ist nach seinem Inhalt zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106353

Dokumentnummer

JJR_19960726_OGH0002_0010OB00521_9600000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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