Norm
BPGG §3 Abs1Rechtssatz
Eine Person, die zwar alle übrigen Anspruchsvoraussetzungen des § 5a Abs 2 OFG erfüllt, nicht aber auch das weitere Kriterium einer aus Österreich ausgewanderten Person im Sinne des § 5 a Abs 2 OFG, zählt insoweit nicht zu der durch diese Gesetzesstelle gegenüber im Inland wohnhaften Personen erweiterten Versichertengemeinschaft.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106515Dokumentnummer
JJR_19960730_OGH0002_010OBS02139_96Y0000_004