RS OGH 1996/7/30 10ObS2197/96b

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Veröffentlicht am 30.07.1996
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Norm

BPGG §3 Abs1
oöPGG §3 Abs1

Rechtssatz

Grundvoraussetzung für die Gewährung von Landes-Pflegegeld ist das Fehlen eines Grundleistungsanspruches, der die Gewährung von Pflegegeld nach dem BPGG zur Folge hätte. Es kommt nicht auf den tatsächlichen Bezug (oder dessen rechtskräftige Zuerkennung) von Bundes-Pflegegeld an, ausschlaggebend ist vielmehr die rechtliche Möglichkeit, eine solche Leistung zu bekommen. Bereits der Anspruch auf Grundleistung im Sinne des § 3 Abs 1 BPGG schließt damit die Gewährung von Landes-Pflegegeld aus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106369

Dokumentnummer

JJR_19960730_OGH0002_010OBS02197_96B0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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