Norm
BPGG §3 Abs1Rechtssatz
Grundvoraussetzung für die Gewährung von Landes-Pflegegeld ist das Fehlen eines Grundleistungsanspruches, der die Gewährung von Pflegegeld nach dem BPGG zur Folge hätte. Es kommt nicht auf den tatsächlichen Bezug (oder dessen rechtskräftige Zuerkennung) von Bundes-Pflegegeld an, ausschlaggebend ist vielmehr die rechtliche Möglichkeit, eine solche Leistung zu bekommen. Bereits der Anspruch auf Grundleistung im Sinne des § 3 Abs 1 BPGG schließt damit die Gewährung von Landes-Pflegegeld aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106369Dokumentnummer
JJR_19960730_OGH0002_010OBS02197_96B0000_003