RS OGH 1996/8/20 10Ob2284/96x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.08.1996
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Norm

IPRG §18 Abs1

Rechtssatz

Die Verweisung auf das nigerianische Recht bezieht sich auch auf das interlokale Stammesrecht des Heimatstaates beider Eheleute. Dabei handelt es sich meist um ungeschriebene Rechtssätze.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106169

Dokumentnummer

JJR_19960820_OGH0002_0100OB02284_96X0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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