RS OGH 1996/8/22 1Ob2244/96y

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Veröffentlicht am 22.08.1996
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Norm

MRG §1 Abs1

Rechtssatz

Bei der Frage, ob Raummiete und nicht Flächenmiete vorliege, kommt es auch nicht darauf an, auf welche andere Weise der Bestandnehmer seinen Betrieb gestalten könnte, wären die entsprechenden Gebäude nicht errichtet worden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105599

Dokumentnummer

JJR_19960822_OGH0002_0010OB02244_96Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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