Norm
MRG §1 Abs1Rechtssatz
Bei der Frage, ob Raummiete und nicht Flächenmiete vorliege, kommt es auch nicht darauf an, auf welche andere Weise der Bestandnehmer seinen Betrieb gestalten könnte, wären die entsprechenden Gebäude nicht errichtet worden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105599Dokumentnummer
JJR_19960822_OGH0002_0010OB02244_96Y0000_001