Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Mangels einer rechtlich gar nicht möglichen Veräußerung eines bloß pachtweise überlassenen Unternehmens durch einen der Bestandnehmer ist bei Pachtverhältnissen die Anwendung von § 12 Abs 3 MRG aF ausgeschlossen.Mangels einer rechtlich gar nicht möglichen Veräußerung eines bloß pachtweise überlassenen Unternehmens durch einen der Bestandnehmer ist bei Pachtverhältnissen die Anwendung von Paragraph 12, Absatz 3, MRG aF ausgeschlossen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106317Dokumentnummer
JJR_19960822_OGH0002_0010OB00637_9500000_002