RS OGH 1996/8/27 11Os24/96, 12Os41/12i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.1996
beobachten
merken

Norm

AnfO §8 Abs2
StGB §156

Rechtssatz

Dass den Gläubigern die erfolgreiche Anfechtung der Vermögensverringerung möglich war oder gewesen wäre, ändert nichts an der Strafbarkeit der Kridahandlung, zumal der Schaden kein dauernder sein muss. Wie die Möglichkeit einer erfolgreichen Anfechtungsklage ist aber auch die Aussicht eines betreibenden Gläubigers auf den Erfolg einer im Exszindierungsprozess erhobenen Anfechtungseinrede nach § 8 Abs 2 AnfO zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105866

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten