RS OGH 1996/8/28 5Ob2262/96z, 2Ob587/95

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Veröffentlicht am 28.08.1996
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Norm

TirGVG 1970 allg
TirGVG §3 Abs1 litg
IPRG §35

Rechtssatz

Sind ausschließlich die öffentlich-rechtlichen Eingriffsnormen des TirGVG, die für in Tirol liegende Liegenschaften unabhängig vom Vertragsstatut zu gelten haben, maßgebend, kommt es auf das Vertragsstatut nicht an, weil auch die Frage, ob ein Anwartschaftsrecht entstanden ist, nach der Eingriffsnorm zu beurteilen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105776

Dokumentnummer

JJR_19960828_OGH0002_0050OB02262_96Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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