RS OGH 1996/9/10 4R137/96p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.09.1996
beobachten
merken

Norm

EO §371

Rechtssatz

EO-Novelle 95 - Bewilligung der Exekution nach § 371 EO weiterhin durch Titelgericht.

Anmerkung

Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 29 Kt 107/03. Diese ist nunmehr unter RW0000593 abrufbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1996:RW0000115

Im RIS seit

07.11.2011

Zuletzt aktualisiert am

07.11.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten