Informationen zu § 180 ABGBInformationen zu Paragraph 180, ABGB
Alter
Verweisungen:
1)Ziffer eins
Die Entscheidungen wurden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes unter Berücksichtigung der oben aufgezählten Materien eingeordnet.
2)Ziffer 2
Durch die neue Rechtslage überholte Entscheidungen wurden ausgeschieden; Entscheidungen, die allenfalls noch verwendet werden können, wurden in die neuen Materien eingeordnet, wobei der Hinweis auf die geänderte Rechtslage beim Rechtssatz angemerkt wurde.
3)Ziffer 3
Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit wurde bei § 113b JN eingeordnet.Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit wurde bei Paragraph 113 b, JN eingeordnet.