RS OGH 1996/9/12 ABGB § 184

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1996
beobachten
merken

Norm

ABGB §184 Info
  1. ABGB § 184 heute
  2. ABGB § 184 gültig ab 01.02.2013 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
  3. ABGB § 184 gültig von 01.07.1960 bis 31.01.2013 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 58/1960

Rechtssatz

Informationen zu § 184 ABGBInformationen zu Paragraph 184, ABGB

Widerruf der Bewilligung

Verweisungen:

  1. 1)Ziffer eins
    Die Entscheidungen wurden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes unter Berücksichtigung der oben aufgezählten Materien eingeordnet.
  2. 2)Ziffer 2
    Durch die neue Rechtslage überholte Entscheidungen wurden ausgeschieden; Entscheidungen, die allenfalls noch verwendet werden können, wurden in die neuen Materien eingeordnet, wobei der Hinweis auf die geänderte Rechtslage beim Rechtssatz angemerkt wurde.
  3. 3)Ziffer 3
    Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit wurde bei § 113b JN eingeordnet.Fragen der inländischen Gerichtsbarkeit wurde bei Paragraph 113 b, JN eingeordnet.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102422

Dokumentnummer

JJR_19960912_OGH0002_000ABG00184_9600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten