RS OGH 1996/9/18 13Os112/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.09.1996
beobachten
merken

Norm

StGB §159 Abs1 Z2

Rechtssatz

Der Abschluß von Vergleichen im Zusammenhang mit deshalb tatsächlich geleisteten Ratenzahlungen sind Kridahandlungen im Sinne des § 159 Abs 1 Z 2 StGB, handelt es sich doch auch dabei um willkürliche Zahlungen an einzelne Gläubiger zu Lasten des gemeinsamen Befriedigungsfonds.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105876

Dokumentnummer

JJR_19960918_OGH0002_0130OS00112_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten