Norm
StGB §159 Abs1 Z2Rechtssatz
Der Abschluß von Vergleichen im Zusammenhang mit deshalb tatsächlich geleisteten Ratenzahlungen sind Kridahandlungen im Sinne des § 159 Abs 1 Z 2 StGB, handelt es sich doch auch dabei um willkürliche Zahlungen an einzelne Gläubiger zu Lasten des gemeinsamen Befriedigungsfonds.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105876Dokumentnummer
JJR_19960918_OGH0002_0130OS00112_9600000_002