Norm
ABGB §877Rechtssatz
Es ist sachgerecht, die Unwirksamkeit des Kreditvertrages auch auf die damit verbundene Anweisung zu erstrecken. Der Bereicherungsanspruch richtet sich nur auf das dem Anweisenden durch die Zahlung Verschaffte, also auf das vom Anweisungsempfänger dem Anweisenden Geleistete (hier: Hausanteilschein).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106146Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009