Norm
StVO §20 ÜbsRechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 20 StVOÜbersicht der Entscheidungen zu Paragraph 20, StVO
I Abs 1 A Allgemeinesrömisch eins Absatz eins, A Allgemeines
1) Fahrtüchtigkeit des Lenkers, Fahreigenschaft des Fahrzeugs
2) Hindernis auf der Straße
3) (erhöhte) Aufmerksamkeit beim Fahren Beobachtungsspielraum
4) Geschwindigkeit und Begegnungsverkehr
5) Geschwindigkeit beim Überholen und Überholtwerden
6) Unklare Verkehrslage, verkehrsbehindernde Situation
7) Fahren mit hohen Geschwindigkeiten
8) Schätzung von Geschwindigkeiten
9) Geschwindigkeitsbeschränkungen
10) Autobahn
11) Verschiedene Einzelfälle und Sonstiges
12) § 20 Abs 1 letzter Satz (zu langsames Fahren) 12) Paragraph 20, Absatz eins, letzter Satz (zu langsames Fahren)
B Straßenverhältnisse
1) Allgemeines und Einzelfälle
2) Fahrbahnglätte, Schneeglätte, Glatteis, Aquaplaning
C Verkehrsverhältnisse
1) Allgmeines und Einzelfälle
2) Verkehr udn Geschwindigkeit auf und vor Kreuzungen
D Sichtverhältnisse (insbesondere Fahren auf /halbe/ Sicht,
Fahren mit Abblendlicht, Blendung und dergleichen
E Schrecksekunde, Reaktionszeit, Schreckreaktion, verspätete Reaktion
II Abs 2römisch zwei Absatz 2
III Abs 3römisch drei Absatz 3
IV Abs 4römisch vier Absatz 4
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102672Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.08.2013