RS OGH 1996/9/18 StVO § 20

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Veröffentlicht am 18.09.1996
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Norm

StVO §20 Übs

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 20 StVO

I Abs 1 A Allgemeines

               1) Fahrtüchtigkeit des Lenkers, Fahreigenschaft des Fahrzeugs

               2) Hindernis auf der Straße

               3) (erhöhte) Aufmerksamkeit beim Fahren Beobachtungsspielraum

               4) Geschwindigkeit und Begegnungsverkehr

               5) Geschwindigkeit beim Überholen und Überholtwerden

               6) Unklare Verkehrslage, verkehrsbehindernde Situation

               7) Fahren mit hohen Geschwindigkeiten

               8) Schätzung von Geschwindigkeiten

               9) Geschwindigkeitsbeschränkungen

              10) Autobahn

              11) Verschiedene Einzelfälle und Sonstiges

              12) § 20 Abs 1 letzter Satz (zu langsames Fahren)

        B Straßenverhältnisse

               1) Allgemeines und Einzelfälle

               2) Fahrbahnglätte, Schneeglätte, Glatteis, Aquaplaning

        C Verkehrsverhältnisse

               1) Allgmeines und Einzelfälle

               2) Verkehr udn Geschwindigkeit auf und vor Kreuzungen

        D Sichtverhältnisse (insbesondere Fahren auf /halbe/ Sicht,

           Fahren mit Abblendlicht, Blendung und dergleichen

        E Schrecksekunde, Reaktionszeit, Schreckreaktion, verspätete Reaktion

II Abs 2

III Abs 3

IV Abs 4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102672

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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