Norm
ABGB §918 ÜbsRechtssatz
Übersicht der Entscheidungen zu § 918 ABGB
I Allgemeines zum § 918 ABGB
a)
Allgemeines
b)
Anwendung auf verschiedene Schuldverhältnisse
1)
Dauerschuldverhältnisse (allgemein und im besonderen Bestand- und Dienstrecht)
2)
Kauf- und Tauschverträge
3)
Ausgedingsverträge, Leibrentenverträge
4)
Akkreditiv
5)
Gewährleistungsansprüche
6)
Sonstige Verträge und Ansprüche
c)
Verzug
II Erfüllung
a)
Allgemeines
b)
Interessenklage
c)
Kraftfahrzeugkauf
III Schadenersatz (siehe Info - Verweisungen 1))
IV Rücktritt
a)
Allgemeines
b)
Voraussetzungen
1)
Verzug
2)
Nachfrist
aa)
Allgemeines; Gewährung der Nachfrist
bb)
Rücktritt ohne Nachfrist
cc)
Angemessenheit der Nachfrist
c)
Folgen des Rücktrittes (siehe Info - Verweisungen 2))
V Abs 2
Informationen zu § 918 ABGB
Verweisungen:
1)
Siehe auch bei §§ 920, 921 ABGB; hier nur Verspätungsschade
2)
Siehe § 921 ABGB
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102737Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.06.2012