RS OGH 1996/9/23 ABGB § 918

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Veröffentlicht am 23.09.1996
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Norm

ABGB §918 Übs
ABGB §918 Info

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 918 ABGB

I Allgemeines zum § 918 ABGB

a)

Allgemeines

b)

Anwendung auf verschiedene Schuldverhältnisse

1)

Dauerschuldverhältnisse (allgemein und im besonderen Bestand- und Dienstrecht)

2)

Kauf- und Tauschverträge

3)

Ausgedingsverträge, Leibrentenverträge

4)

Akkreditiv

5)

Gewährleistungsansprüche

6)

Sonstige Verträge und Ansprüche

c)

Verzug

II Erfüllung

a)

Allgemeines

b)

Interessenklage

c)

Kraftfahrzeugkauf

III Schadenersatz (siehe Info - Verweisungen 1))

IV Rücktritt

a)

Allgemeines

b)

Voraussetzungen

1)

Verzug

2)

Nachfrist

aa)

Allgemeines; Gewährung der Nachfrist

bb)

Rücktritt ohne Nachfrist

cc)

Angemessenheit der Nachfrist

c)

Folgen des Rücktrittes (siehe Info - Verweisungen 2))

V Abs 2

Informationen zu § 918 ABGB

Verweisungen:

1)

Siehe auch bei §§ 920, 921 ABGB; hier nur Verspätungsschade

2)

Siehe § 921 ABGB

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102737

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.06.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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