Norm
MRG §24Rechtssatz
Im § 14 Abs 1 Z 7 WGG wird das MRG zwar ausdrücklich nur bei den "sonstigen Betriebskosten" erwähnt, es bestehen aber keine Bedenken, auf die Kosten des Betriebes von Gemeinschaftsanlagen die Vorschrift des § 24 MRG (mit Ausnahme des Verteilungsschlüssels) anzuwenden.Im Paragraph 14, Absatz eins, Ziffer 7, WGG wird das MRG zwar ausdrücklich nur bei den "sonstigen Betriebskosten" erwähnt, es bestehen aber keine Bedenken, auf die Kosten des Betriebes von Gemeinschaftsanlagen die Vorschrift des Paragraph 24, MRG (mit Ausnahme des Verteilungsschlüssels) anzuwenden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105719Dokumentnummer
JJR_19960924_OGH0002_0050OB02091_96B0000_002