Norm
MRG §16 Abs1 Z7Rechtssatz
Ein nach § 16 Abs 1 Z 7 MRG in der Fassung vor dem 3. WÄG rechtswirksames schlüssiges Einverständnis des Mieters zu einer Mietzinserhöhung setzt voraus, daß der Mieter den ihm vorgeschriebenen geänderten Hauptmietzins trotz Kenntnis der Überschreitung des an sich zulässigen Ausmaßes (also frei von Irrtum) längere Zeit hindurch vorbehaltlos zahlt, was vom Vermieter zu behaupten und nachzuweisen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106493Dokumentnummer
JJR_19960924_OGH0002_0050OB02135_96Y0000_002