RS OGH 2022/11/21 5Ob2270/96a, 9ObA239/99h, 1Ob246/00h, 7Ob234/05w, 8Ob139/22g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.09.1996
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Norm

PO §150
ZustG §13 Abs2
Post-AGB P.3.3.5
Post-AGB P.3.3.6
Post-AGB P.3.3.7
Post-AGB P.3.3.8
Post-AGB P.3.3.9

Rechtssatz

§ 13 Abs 2 ZustG verlangt nicht, daß die Bevollmächtigung gegenüber der Post erklärt wurde, sie muß nur gegenüber der Post, dh in bezug auf diese bestehen; die Vollmacht kann also auch dadurch erteilt werden, daß der Vertretene die Befugnis seinem Vertreter erklärt.Paragraph 13, Absatz 2, ZustG verlangt nicht, daß die Bevollmächtigung gegenüber der Post erklärt wurde, sie muß nur gegenüber der Post, dh in bezug auf diese bestehen; die Vollmacht kann also auch dadurch erteilt werden, daß der Vertretene die Befugnis seinem Vertreter erklärt.

Entscheidungstexte

  • RS0106118">5 Ob 2270/96a
    Entscheidungstext OGH 24.09.1996 5 Ob 2270/96a
  • RS0106118">9 ObA 239/99h
    Entscheidungstext OGH 15.09.1999 9 ObA 239/99h
    Beisatz: Ist demnach eine Vollmacht im Sinne des § 13 Abs 2 ZustellG an keine besonderen Formvorschriften gebunden, kann - wie andere Vollmachten - auch schlüssig erteilt werden. (T1)
  • RS0106118">1 Ob 246/00h
    Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 246/00h
    Beis wie T1
  • RS0106118">7 Ob 234/05w
    Entscheidungstext OGH 19.10.2005 7 Ob 234/05w
    Auch; Beis wie T1; Beisatz: Daran ist auch nach Außerkrafttreten des § 150 PO festzuhalten. Auch nach P.3.3.5 bis 3.3.9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post (abrufbar unter www.post.at) muss die Unterschrift des Vollmachtgebers nur dann gerichtlich oder notariell beglaubigt sein, wenn ihre Echtheit für das Abgabepostamt nicht (aus sonstigen Gründen) außer Zweifel steht oder von einem Postamt bestätigt wurde. (T2); Veröff: SZ 2005/151
  • RS0106118">8 Ob 139/22g
    Entscheidungstext OGH 21.11.2022 8 Ob 139/22g

Schlagworte

Postvollmacht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106118

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2023
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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