Norm
MRG §12 Abs3 CaRechtssatz
Die Rechtsfolgen des § 12 Abs 3 MRG aF sind ausgeschlossen, wenn die Mietrechte nicht gesetzlich, sondern (wie hier) vertraglich aufgrund eines eingeräumten Weitergaberechts übergehen. § 12 a Abs 1 MRG idF des 3. WÄG sieht ebenso wie § 12 Abs 3 MRG aF eine Vertragsübernahme ex lege vor.Die Rechtsfolgen des Paragraph 12, Absatz 3, MRG aF sind ausgeschlossen, wenn die Mietrechte nicht gesetzlich, sondern (wie hier) vertraglich aufgrund eines eingeräumten Weitergaberechts übergehen. Paragraph 12, a Absatz eins, MRG in der Fassung des 3. WÄG sieht ebenso wie Paragraph 12, Absatz 3, MRG aF eine Vertragsübernahme ex lege vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104322Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
02.02.2026