RS OGH 1996/9/25 ABGB § 1098

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Veröffentlicht am 25.09.1996
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Norm

ABGB §1098 Übs
ABGB §1098 Info

Rechtssatz

Übersicht der Entscheidungen zu § 1098 ABGB

I Unterbestandvertrag:

   a) Begriffsabgrenzung: Hauptbestand-Unterbestand

   b) Befugnis zur Unterbestandgabe

   c) Wirkung der Beendigung des Hauptbestandvertrages auf den Unterbestandvertrag,

       Wechsel des Hauptbestandgebers

   d) Sonstiges

II Umfang des Benützungsrechtes des Haupt- und Unterbestandnehmers:

   a) Geschäftsschilder (Namenstafeln) und Fernsehantennen

   b) Bauliche Änderungen

   c) Widmungsänderung

   d) Sonstiges, Legitimation des Unterbestandnehmers

   e) Hausordnung

Informationen zu § 1098 ABGB

Verweisungen:

Zu Ia: Entscheidungen zur Frage, wenn ein Untermietvertrag

im Sinne des § 19 Abs 2 Z 12 MG vorliegt, siehe dort.

Zu II a und b: Zur Frage des Rechtsschutzes des Haupt- und Unterbestandnehmers gegen Dritte siehe

Entscheidungen unter §§ 364, 366 und 372 ABGB. Zur Frage der Abtretung von Bestandrechten siehe

Entscheidungen unter § 1393 ABGB. Vergleiche ferner Entscheidungen zu §§ 354, 1090, 1096 und

1097 ABGB.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102820

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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