RS OGH 1996/9/25 ZPO § 266

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Veröffentlicht am 25.09.1996
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Übersicht der Entscheidungen zu § 266 ZPOÜbersicht der Entscheidungen zu Paragraph 266, ZPO

A Beweismittel

      I. Taxative oder demonstrative Aufzählung      römisch eins. Taxative oder demonstrative Aufzählung

      II. Einzelfragen      römisch zwei. Einzelfragen

  1. 1.Ziffer eins
    Tonband
  2. 2.Ziffer 2
    Anfrage und Behördenauskunft
  3. 3.Ziffer 3
    Behörden- und Gerichtsakten
  4. 4.Ziffer 4
    Meinungsforschung
  5. 5.Ziffer 5
    Informative Befragung

      III. Sonstiges, Beweisverwertungsverbot      römisch drei. Sonstiges, Beweisverwertungsverbot

B Beweislast (siehe Informationen - Verweisungen 1)); Einzelfragen nur bei den bezughabenden materiellrechtlichen Gesetzesstellen

C Beweisthema, insbesondere Indizien- und Erkundigungsbeweis

D Geständnis

      I. Gegenstand, insbesondere Rechtsgeständnis      römisch eins. Gegenstand, insbesondere Rechtsgeständnis

      II. Geständnis - Anerkenntnis      römisch zwei. Geständnis - Anerkenntnis

      III. Beachtlichkeit, Verwertung, Auslegung      römisch drei. Beachtlichkeit, Verwertung, Auslegung

      IV. Bestreiten - Nichtbestreiten      römisch vier. Bestreiten - Nichtbestreiten

      V. Widerruf      römisch fünf. Widerruf

      VI. Geständnis im Rechtsmittelverfahren      römisch sechs. Geständnis im Rechtsmittelverfahren

      VII. Verschiedenes      römisch sieben. Verschiedenes

Informationen zu § 266 ZPOInformationen zu Paragraph 266, ZPO

Verweisungen:

  1. 1)Ziffer eins
    Siehe auch § 503 E4c3 ZPO, § 272 ZPO.Siehe auch Paragraph 503, E4c3 ZPO, Paragraph 272, ZPO.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102796

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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