Rechtssatz
Durch die Gewährung rechtlichen Gehörs soll den Verfahrensbeteiligten auch die Gelegenheit gegeben werden, zusätzlich für sie vorteilhafte Tatsachen und Beweismittel vorzubringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106787Dokumentnummer
JJR_19961003_OGH0002_0010OB02292_96G0000_002