Norm
ZPO §30Rechtssatz
Der vom Vermieter (nur) für einen Kündigungsstreit Prozeßbevollmächtigte ist nicht zur Entgegennahme einer Anzeige von Ersatzansprüchen des Mieters nach § 10 Abs 4 MRG befugt.Der vom Vermieter (nur) für einen Kündigungsstreit Prozeßbevollmächtigte ist nicht zur Entgegennahme einer Anzeige von Ersatzansprüchen des Mieters nach Paragraph 10, Absatz 4, MRG befugt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105703Dokumentnummer
JJR_19961008_OGH0002_0050OB02268_96G0000_001