RS OGH 1996/10/17 8Ob2272/96t

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Veröffentlicht am 17.10.1996
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Norm

ABGB §261
ABGB §262

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Legung der Schlußrechnung kommt nicht nur im Fall der Beendigung der Vormundschaft (hier: Verlassenschaftskurator) zum Tragen, sondern auch in dem in § 261 ABGB ausdrücklich geregelten Fall der Übergabe der Verwaltung des Vermögens an einen anderen Vormund.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105982

Dokumentnummer

JJR_19961017_OGH0002_0080OB02272_96T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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