Norm
RAO §37Rechtssatz
Die Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) sind eine Verordnung, die der Österreichische Rechtsanwaltskammertag aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 37 RAO erlassen hat (VfSlg 9470).Die Richtlinien für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes, für die Überwachung der Pflichten des Rechtsanwaltes und für die Ausbildung der Rechtsanwaltsanwärter (RL-BA 1977) sind eine Verordnung, die der Österreichische Rechtsanwaltskammertag aufgrund der Verordnungsermächtigung des Paragraph 37, RAO erlassen hat (VfSlg 9470).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0107099Im RIS seit
20.10.1996Zuletzt aktualisiert am
14.11.2023