RS OGH 1996/10/22 10ObS2141/96t, 10ObS97/12f

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Veröffentlicht am 22.10.1996
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Norm

ASVG §175 Abs1

Rechtssatz

Wird ein Versicherter anläßlich einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit Opfer einer in der betrieblichen Risikosphäre ihren Ausgangspunkt nehmenden Kausalkette, so liegt ein Arbeitsunfall im Sinn des § 175 Abs 1 ASVG vor. Unter der Voraussetzung der Verwirklichung einer Betriebsgefahr werden daher Unfälle bei nichtversicherten Tätigkeiten zu den Arbeitsunfällen gerechnet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106693

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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