Norm
ASVG §183 Abs1Rechtssatz
Steht die Verschlimmerung des Zustandes in keinem ursächlichen Zusammenhang mit dem versicherungsrechtlich geschützten Unfallereignis, so handelt es sich um einen Nachschaden, der nicht zu einer Erhöhung der Unfallrente führen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106725Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.06.2020