Norm
ASVG §183 Abs1Rechtssatz
Für das Ausmaß der Schädigung und damit für die Bewertung der Minderung der Erwerbsfähigkeit können gegebenenfalls auch unfallunabhängige gesundheitliche Schäden berücksichtigt werden, die vor Eintritt des schädigenden Ereignisses bestanden haben (so auch BSGE 19, 201).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106724Dokumentnummer
JJR_19961022_OGH0002_010OBS02147_96Z0000_004