Rechtssatz
Die Klärung der Frage, ob ein Erlag berechtigt war, kann nicht im außerstreitigen Erlagsverfahren, sondern immer nur im Prozeß erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106153Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018