RS OGH 2018/8/23 7Ob2087/96d, 9Ob96/01k, 7Ob51/14x, 8Ob113/17a, 4Ob146/18a

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Veröffentlicht am 23.10.1996
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Rechtssatz

Die Klärung der Frage, ob ein Erlag berechtigt war, kann nicht im außerstreitigen Erlagsverfahren, sondern immer nur im Prozeß erfolgen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106153

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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