RS OGH 1996/10/29 5Ob2199/96k, 5Ob75/02v, 5Ob19/06i

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Veröffentlicht am 29.10.1996
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Norm

BIG-Gesetz §3 Abs4
GBG §31 Abs1

Rechtssatz

Um das nach § 3 Abs 4 BIG-Gesetz vom Bundesminister für Finanzen beim Verkauf der im erwähnten Gesetz angeführten Liegenschaften geforderte herzustellende Einvernehmen mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten ordnungsgemäß nachzuweisen, bedarf es - sofern dies eine Eintragungsgrundlage darstellt - einer Erklärung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, die gemäß § 31 Abs 1 GBG der Beglaubigung der Unterschrift des Bundesministers oder der Beisetzung des Amtssiegels bedarf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106112

Dokumentnummer

JJR_19961029_OGH0002_0050OB02199_96K0000_008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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