Norm
BPGG §44Rechtssatz
Bei § 44 BPGG handelt es sich um eine ausschließlich das übergangsrechtliche Problem eines Minderbezuges zum Datum und damit "aufgrund des Inkrafttretens" (§ 44 Abs 1 letzter Halbsatz leg cit) am 1.7.1993 regelnde Bestimmung, die schon nach ihrem Wortlaut auf spätere Anlaßfälle, die keine Übergangsfälle sind, nicht erweiterbar ist.Bei Paragraph 44, BPGG handelt es sich um eine ausschließlich das übergangsrechtliche Problem eines Minderbezuges zum Datum und damit "aufgrund des Inkrafttretens" (Paragraph 44, Absatz eins, letzter Halbsatz leg cit) am 1.7.1993 regelnde Bestimmung, die schon nach ihrem Wortlaut auf spätere Anlaßfälle, die keine Übergangsfälle sind, nicht erweiterbar ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106697Dokumentnummer
JJR_19961105_OGH0002_010OBS02354_96S0000_003