RS OGH 1996/11/7 6Ob2085/96b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.11.1996
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Norm

ABGB §1029 A1
WTBO §41
WTBO §48

Rechtssatz

Ein Witwenfortbetrieb und/oder Deszendentenfortbetrieb ist nicht die vermögensrechtliche Fortsetzung des früheren Betriebes des verstorbenen Wirtschaftstreuhänders, sondern ein neues Unternehmen, das daher während der Dauer des Verlassenschaftsverfahrens nicht der Einflußnahme des Verlassenschaftsgerichtes unterliegt. Dieses hat weder auf die Bestellung des Kanzleiverwesers noch auf dessen weitere Geschäftsführung Einfluß zu nehmen.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 2085/96b
    Entscheidungstext OGH 07.11.1996 6 Ob 2085/96b
    Veröff: SZ 69/249

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105666

Dokumentnummer

JJR_19961107_OGH0002_0060OB02085_96B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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