Rechtssatz
Das auf die Entschädigungsleistung der Versicherung nach § 100 VersVG übergegangene Pfandrecht umfaßt nur die für Gebäudeschaden bezahlte Leistung. Zum Gebäudeschaden zählen die Aufräumkosten.Das auf die Entschädigungsleistung der Versicherung nach Paragraph 100, VersVG übergegangene Pfandrecht umfaßt nur die für Gebäudeschaden bezahlte Leistung. Zum Gebäudeschaden zählen die Aufräumkosten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105779Dokumentnummer
JJR_19961120_OGH0002_0070OB02238_96K0000_001