Norm
ASVG §144Rechtssatz
Erforderte die Art der Erkrankung des Versicherten keine Anstaltspflege, sondern nur ambulante ärztliche Behandlung in oder außerhalb einer Krankenanstalt, und erfolgte keine Einweisung in die öffentliche Krankenanstalt gemäß § 145 ASVG, so besteht kein Anspruch des Versicherten auf Übernahme der Pflegegebühren durch den Versicherungsträger.Erforderte die Art der Erkrankung des Versicherten keine Anstaltspflege, sondern nur ambulante ärztliche Behandlung in oder außerhalb einer Krankenanstalt, und erfolgte keine Einweisung in die öffentliche Krankenanstalt gemäß Paragraph 145, ASVG, so besteht kein Anspruch des Versicherten auf Übernahme der Pflegegebühren durch den Versicherungsträger.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106691Im RIS seit
26.11.1996Zuletzt aktualisiert am
13.01.2026