RS OGH 1996/11/26 1Ob2341/96p

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Veröffentlicht am 26.11.1996
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Rechtssatz

Stellt sich der Verkäufer mit Recht auf den Standpunkt, daß sein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises wegen mängelfreier Lieferung des Kaufgegenstands mit Rechnungslegung fällig war, dann muß er grundsätzlich seinen Anspruch auch binnen drei Jahren ab Rechnungslegung geltend machen, sonst ist der Anspruch verjährt (vergleiche 1 Ob 646/76).

Entscheidungstexte

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    Entscheidungstext OGH 26.11.1996 1 Ob 2341/96p

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106764

Dokumentnummer

JJR_19961126_OGH0002_0010OB02341_96P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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