Norm
ASVG §145Rechtssatz
Sofern die Krankenordnung keine besonderen Bestimmungen über die Art der Einweisung enthält, kann sie auch durch dazu ermächtigte Vertragsärzte vorgenommen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106689Im RIS seit
26.11.1996Zuletzt aktualisiert am
13.01.2026