Norm
ASVG §145 Abs2Rechtssatz
Die Pflicht zur Vorlage des Kostenverpflichtungsscheines enfällt, wenn mit der Aufnahme in die Anstaltspflege ohne Gefahr für den Erkrankten nicht zugewartet werden kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106688Im RIS seit
26.11.1996Zuletzt aktualisiert am
13.01.2026