Norm
ABGB §863 GIRechtssatz
Mit einem Angestellten ex contractu kann die Einstufung in die Gehaltsordnung des Angestelltenkollektivvertrages auch schlüssig vereinbart werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106296Im RIS seit
28.11.1996Zuletzt aktualisiert am
29.04.2025