RS OGH 2015/12/1 16Ok12/96, 9Ob241/02k, 4Ob97/08f, 4Ob214/09p, 16Ok4/15x

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Veröffentlicht am 09.12.1996
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Rechtssatz

Es besteht ein Handelsbrauch, wonach die Vermietung von Flüssiggastanks durch den Flüssiggaslieferanten mit einer Alleinbezugsverpflichtung des Mieters bezüglich Flüssiggas für diesen Tank verknüpft ist. Ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung des Flüssiggaslieferanten liegt bei Koppelung des Bestandvertrages mit der ausschließlichen Bezugsverpflichtung nicht vor; dies gilt auch dann, wenn die Bindung fünf Jahre beträgt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106037

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.01.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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