RS OGH 1996/12/9 16Ok11/96

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.12.1996
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Norm

KartG 1988 §10

Rechtssatz

Durch die formelle Zwischenschaltung einer Mittelsperson (hier einer Gesellschaft, die Dienstleistungen zu Fixpreisen anbietet und für ihre Durchführung Fixpreise zahlt) kann ein kartellrechtlich relevanter Sachverhalt (hier Preiskartell) nicht umgangen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106449

Dokumentnummer

JJR_19961209_OGH0002_0160OK00011_9600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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