Norm
MRG §46a Abs3Rechtssatz
Die in § 46a Abs 3 MRG normierte Möglichkeit der Mietzinsanhebung steht jedenfalls die Verpachtung des vom Geschäftsraummieter im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens voraus.Die in Paragraph 46 a, Absatz 3, MRG normierte Möglichkeit der Mietzinsanhebung steht jedenfalls die Verpachtung des vom Geschäftsraummieter im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens voraus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0106565Dokumentnummer
JJR_19961210_OGH0002_0050OB02383_96V0000_001